Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen von Kunden über eBay, im Onlineshop der MS Motorentechnik GmbH, Mittelstandspark 2a, 57627 Hachenburg sowie für telefonische, schriftliche oder sonstige Bestellungen. Sie regeln das Zustandekommen des Vertrages zwischen der MS Motorentechnik GmbH und dem Kunden, die Abwicklung von geschlossenen Verträgen und die wechselseitigen Rechte und Pflichten.
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der MS Motorentechnik GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die MS Motorentechnik GmbH nicht an, es sei denn, sie hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 1
Grundlegende Bestimmungen
1.1 Der Vertrag kommt zwischen der MS Motorentechnik GmbH, Mittelstandspark 2a, 57627 Hachenburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 26387, vertreten durch ihre Geschäftsführer und dem Kunden zustande.
1.2 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden für alle Verträge zwischen der MS Motorentechnik GmbH und dem Kunden Anwendung, sofern sie nicht durch individualvertragliche Vereinbarungen ganz oder teilweise abbedungen werden. Sofern der Kunde ein Unternehmer ist, bedarf eine von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingung der ausdrücklichen Zustimmung der MS Motorentechnik GmbH.
1.3 Verbraucher im Rahmen der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, § 13 BGB.
1.4 Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt, § 14 Abs. 1 BGB.
§ 2
Vertragsschluss im Onlineshop
2.1 Die Präsentation der Waren in unserem Onlineshop ist kein verbindliches Angebot an den Kunden, sondern stellt lediglich einen Online-Verkaufsprospekt dar.
2.2 Nach Eingang einer unverbindlichen Anfrage schickt die MS Motorentechnik GmbH dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Anfrage bei der MS Motorentechnik GmbH bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Eingangsbestätigung). Nach Prüfung der unverbindlichen Anfrage durch die MS Motorentechnik GmbH übersendet diese ein Angebot zum
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Vertragsabschluss. Der Vertrag über die angefragten Waren kommt mit Rücksendung des unterschriebenen Angebots der MS Motorentechnik GmbH zustande.
§ 3
Vertragsschluss bei sonstigen Bestellungen
3.1 Bei Bestellungen über eBay gelten die Bestimmungen zum Zustandekommen eines Vertrages von eBay in ihrer jeweils gültigen Fassung.
3.2 Bei allen sonstigen Bestellmöglichkeiten stellt die Präsentation der Ware auf der Website, auf eBay oder in den Lagern der MS Motorentechnik kein rechtsverbindliches Angebot dar.
3.3 Bei Bestellungen mittels Telefon, Telefax oder E-Mail stellt die Bestellung durch den Kunden, sofern nicht anderweitig gekennzeichnet, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die bestellten Waren dar.
3.4 Die Entgegennahme der Bestellung durch nicht vertretungsberechtigte Mitarbeiter der MS Motorentechnik GmbH, die lediglich Empfangsboten sind und keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen für die MS Motorentechnik GmbH abgeben können, stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung des Kunden dar.
3.5 Nach Eingang der Bestellung schickt die MS Motorentechnik GmbH dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung und ihre Einzelheiten bestätigt (Bestellbestätigung). Der zustande gekommene Vertrag über die bestellten Waren wird von der MS Motorentechnik GmbH separat bestätigt (Vertragsbestätigung).
§ 4
Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen
4.1 Alle auf unseren Verkaufsplattformen angegebenen Preise enthalten die gesetzlich festgesetzte Mehrwertsteuer. Gebrauchte Motoren werden differenzbesteuert nach § 25a UStG verkauft. Alle Preise verstehen sich ab Lager inklusive Verpackung und zuzüglich sämtlicher entstehender Versandkosten.
4.2 Auskunft über die Höhe der in der Regel entstehenden Versandkosten erhalten die Kunden auf Anfrage bei der MS Motorentechnik GmbH. Für Selbstabholer entstehen keine Bereitstellungskosten.
4.3 Der Kunde hat bei einer Bestellung aus der Schweiz oder anderen Ländern, welche Einfuhrzoll erheben, zu beachten, dass die MS Motorentechnik GmbH keinen Einfluss auf die Höhe der Zollgebühren oder die zu entrichtenden Steuern des Landes hat. In diesem Fall soll sich der Kunde über die für ihn anfallenden Kosten einer Bestellung informieren, welche erst bei Einfuhr der Ware in sein Land erhoben werden. Diese Gebühren werden nicht von der MS Motorentechnik GmbH erhoben und sind nicht bereits in den Versandkosten enthalten. Die Kosten sind ausschließlich vom Kunden zu tragen.
4.4 Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlungsarten wählen: Rechnung, per Vorkasse, PayPal oder bar vor Ort. Bei einer Zahlung über PayPal erfolgt die Zahlungsabwicklung unter Berücksichtigung der jeweils geltenden PayPal-Nutzungsbedingungen. Für eine Vertragsabwicklung über eBay gelten die jeweils gültigen Zahlungsbedingungen des gewählten Zahlungsdienstleisters.
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§ 5
Lieferung
5.1 Die Lieferung erfolgt in der Regel durch Speditionslieferung an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift (Versandlieferung) oder bei Vereinbarung der Abholung durch den Kunden am Geschäftssitz der MS Motorentechnik GmbH (Selbstabholung).
5.2 Bei Selbstabholung erhält der Kunde eine gesonderte Mitteilung per E-Mail, dass die bestellte Ware zur Abholung bereit liegt. Wird die Ware, sofern nicht anderweitig vereinbart, nicht innerhalb von einer Woche ab Erhalt der Mitteilung, dass die Ware zur Abholung bereit liegt, abgeholt, ist die MS Motorentechnik GmbH berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Abholung der Ware zu setzen. Holt der Kunde die Ware innerhalb dieser Frist nicht ab, ist die MS Motorentechnik GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern die MS Motorentechnik GmbH von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, wird dies dem Kunden unverzüglich mitgeteilt und bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich zurückerstattet.
5.3 Sofern die MS Motorentechnik GmbH die Bestellung des Kunden annimmt, wird die Auslieferung der Ware nach Versand der Vertragsbestätigung veranlasst.
5.4 Bei Bestellungen gegen Vorkasse erfolgt die Auslieferung erst nach vollständigem Geldeingang bei der MS Motorentechnik GmbH.
5.5 Falls die MS Motorentechnik GmbH ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, ist sie dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In dem Fall eines solchen Rücktritts wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.
5.6 Wenn die MS Motorentechnik GmbH an der Erfüllung einer Lieferverpflichtung durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die die MS Motorentechnik GmbH betreffen, gehindert wird und die MS Motorentechnik GmbH diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Feuerschäden, Epidemien, Pandemien oder behördliche Anordnungen, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Die MS Motorentechnik GmbH wird den Kunden unverzüglich vom Eintritt solcher Ereignisse in Kenntnis setzen. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.
§ 6
Transportschäden
6.1 Soweit die Lieferung an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift vereinbart wurde, beauftragt die MS Motorentechnik GmbH hierfür ein Transportunternehmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Gefahrtragung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.2 Damit die MS Motorentechnik GmbH eventuelle Ansprüche wegen Transportschäden gegenüber dem Transportunternehmen absichern kann, müssen äußerlich erkennbare Transportschäden bei Ablieferung der Bestellung vom Kunden bei dem Frachtführer angezeigt werden. Äußerlich nicht erkennbare Transportschäden müssen der MS Motorentechnik unverzüglich nach deren Bekanntwerden mitgeteilt werden.
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6.3 Ist ein Transportschaden vernünftigerweise wahrscheinlich, z.B. weil das Paket von außen erkennbar stark beschädigt, zusammengedrückt oder aufgerissen ist, hat der Kunde das Paket im Beisein des Frachtführers zu öffnen und zu prüfen, ob der Inhalt beschädigt ist.
6.4 Damit die MS Motorentechnik GmbH ihre Rechte gegenüber dem Transportunternehmen wahren kann, ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung auszupacken. Stellt der Kunde beim Auspacken fest, dass die gelieferte Ware beschädigt ist, hat der Kunde die Ware – soweit noch möglich – in der Originalverpackung zu belassen und diese nicht zu benutzen. In diesem Fall hat der Kunde die MS Motorentechnik GmbH unverzüglich zu informieren, damit diese sich um die Abwicklung kümmern kann.
§ 7
Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der MS Motorentechnik GmbH.
7.2 Für Unternehmer gilt ergänzend: Die MS Motorentechnik GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde im Voraus – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an die dies annehmende MS Motorentechnik GmbH ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, die MS Motorentechnik GmbH darf die Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
§ 8
Garantie
8.1 Die MS Motorentechnik GmbH übernimmt für von ihr eingebaute und gelieferte Neuteile unter nachfolgenden Voraussetzungen nach schriftlicher Vereinbarung für ein Jahr eine Garantie.
8.1.1 Zu diesen Neuteilen gehören ausschließlich: Kurbelwelle, Zylinderkopf, Pleuel, Lagerschalen, Kolbenringe, Kolbenbolzen, Zylinder, Zylinderkopfdichtung, Nockenwelle, Kipphebel, Steuerkette, metallische Stirnräder, Ein- und Auslassventile, Stößel, Laufbuchsen und Führungen.
8.1.2 Bei einem Schaden an der Zylinderkopfdichtung gewährt die MS Motorentechnik GmbH eine Garantie nur, sofern es sich nicht um einen Überhitzungsschaden handelt.
8.2 Verliert ein in Ziffer 8.1.1 näher bezeichnetes Neuteil innerhalb der vereinbarten Garantiedauer seine Funktionsfähigkeit und wird dadurch eine Reparatur erforderlich, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz oder Instandsetzung des Neuteils durch die MS Motorentechnik GmbH nach den technischen Erfordernissen ohne Berechnung der für Material oder Arbeitszeit anfallenden Kosten. Die Entscheidung zwischen Ersatz oder Instandsetzung obliegt der MS Motorentechnik GmbH. Ein Garantiefall ist der MS Motorentechnik GmbH unverzüglich in Textform mitzuteilen.
8.2.1 Die MS Motorentechnik GmbH übernimmt im Garantiefall auch die Kosten für den Transport der Sache in dem der ursprünglichen Vertragsabwicklung entsprechenden Umfang.
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8.2.2 Sollte sich bei der Reparatur herausstellen, dass es sich um einen Fehler handelt, der nicht von der Garantie gedeckt ist, behält sich die MS Motorentechnik GmbH das Recht vor, die angefallenen Kosten für den Transport sowie nach einem Kostenvoranschlag die Kosten für Material und Arbeit dem Kunden in Rechnung zu stellen.
8.3 Die Garantie erlischt, wenn während der Garantiezeit die Anleitung und Hinweise zum Einbau (Anlage I) missachtet werden. Die Serviceintervalle sind vom Kunden durch entsprechende Rechnungen und Eintragungen ins Servicehandbuch nachzuweisen.
8.4 Die Garantie gilt nicht für kundeneigene Bauteile und erlischt bei solchen Schäden, die durch defekte, kundeneigene Bauteile oder Öl- oder Kühlmittelmangel entstanden sind.
8.5 Die Garantie erlischt bei motorsportlichem Einsatz sowie jeglichem Tuning an dem Fahrzeug, das Einfluss auf die Funktion des Motors hat.
8.6 Ferner besteht keine Garantie für Versagen und Schäden, die durch äußere Einflüsse wie Unfälle, versehentliche Beschädigungen, unsachgemäße Verwendung, Umbauten, Erweiterungen, Vernachlässigung, unsachgemäßen Transport oder Verlust bei Rücksendung des Gerätes an die MS Motorentechnik GmbH entstanden sind.
8.7 Sämtliche Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Garantiefalls.
8.8 Nachfolgende Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
§ 9
Gewährleistung
9.1 Dem Kunden stehen – vorbehaltlich der Regelungen für Unternehmer im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB – die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Näheres regelt § 11 dieser AGB.
9.2 Alters- und laufleistungsbedingte Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen sowie Gebrauchsspuren, die auf einem der Fahrleistung und Art der Nutzung entsprechenden Gebrauch des Motors beruhen, sind vertragsgemäß und keine Mängel im Rechtssinn. Angaben zu Kilometerlaufleistung, Mängel- und Unfallfreiheit, soweit erfolgt, beziehen sich auf Angaben des Vorbesitzers.
9.3 Gewährleistungsansprüche hat der Kunde unverzüglich bei der MS Motorentechnik GmbH geltend zu machen.
9.4 Zeigt der Kunde einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung der MS Motorentechnik GmbH nicht besteht, und hat der Kunde bei der Anzeige Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels, so hat der Kunde der MS Motorentechnik GmbH den entstandenen Schaden zu ersetzen. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist die MS Motorentechnik GmbH insbesondere berechtigt, die bei ihr entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Kunden verlangte Reparatur, vom Kunden erstattet zu verlangen. Für Unternehmer gilt diese Regelung auch, wenn ihm ein Verschulden nicht angelastet werden kann. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel besteht.
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§ 10
Gewährleistungsausschluss
und Verkürzung der Verjährungsfrist
10.1 Werden Teile am gekauften Artikel verändert oder ausgetauscht, wird für Mängel, die im Zusammenhang mit der Veränderung oder dem Austausch stehen, keine Gewährleistung übernommen. Wird der Motor geöffnet, ohne eine Genehmigung der MS Motorentechnik GmbH in Textform einzuholen, ist jegliche Gewährleistung erloschen.
10.2 Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden die aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, fehlerhafter Inbetriebnahme oder Montage, nachlässige oder fehlerhafte Verwendung, Nichtbeachtung der „Anleitung und Hinweise zum Einbau“ (Anlage I) sowie unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte entstanden sind.
10.3 Gewährleistungsansprüche für gebrauchte Waren verjähren abweichend von der gesetzlichen Regelung innerhalb eines Jahres nach dem jeweiligen gesetzlichen Verjährungsbeginn. Gewährleistungsansprüche für neu hergestellte Waren verjähren innerhalb von zwei Jahren nach dem jeweiligen gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die verkürzte Verjährungsfrist von einem Jahr gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der MS Motorentechnik GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
§ 11
Gewährleistungsausschluss für Unternehmer
11.1 Die Gewährleistung wegen Sachmängeln ist ausgeschlossen, wenn der Kunde ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist und der MS Motorentechnik GmbH eine schuldhafte Pflichtverletzung nicht nachgewiesen werden kann.
11.2 Offensichtliche Mängel müssen gegenüber der MS Motorentechnik GmbH unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablieferung der Ware in Textform angezeigt werden, verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach deren Bekanntwerden in Textform anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht fristgerecht, sind die Gewährleistungsrechte des Kunden bezogen auf den nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, soweit die MS Motorentechnik GmbH den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
§ 12
Haftung
12.1 Der Höhe nach ist die Haftung auf die Höhe des Auftragswerts begrenzt, sofern es sich nicht um Personenschäden handelt.
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12.2 Der Einbau, der von der MS Motorentechnik GmbH vertriebenen Waren, muss fachgerecht durch eine Fachwerkstatt erfolgen.
12.3 Im Übrigen haftet die MS Motorentechnik GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten durch die MS Motorentechnik GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet die MS Motorentechnik GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die MS Motorentechnik GmbH nur
12.3.1 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
12.3.2 für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf).
12.4 Die in diesem Paragrafen genannten Einschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen der MS Motorentechnik GmbH.
§ 13
Schlussbestimmungen
13.1 Vertragssprache ist Deutsch.
13.2 Diese Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.3 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der MS Motorentechnik GmbH. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Dieser Gerichtsstand gilt jedoch nicht, sofern der Kunde Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat.
13.4 Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die MS Motorentechnik GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem am nächsten kommt, was die Parteien rechtlich und wirtschaftlich gewollt haben.
Anlage I:
Anleitung und Hinweise zum Einbau
Der Einbau darf nur in einer offiziellen Meister-Fachwerkstatt vorgenommen werden.
Bevor der Motor verbaut wird, gleichen Sie bitte folgende Merkmale mit Ihrem alten Motor ab:
- Die Bauform der Ölwanne und des Alu-Ölwannenoberteils kontrollieren
- Pilotlager kontrollieren
- Sensorbohrung riemenradseitig im Ölwannenmodul
- Hersteller spezifisches Motorenöl verwenden unter Beachtung der Herstellerfreigaben
1. Verbauen Sie den Motor langsam und gewissenhaft. Entfernen sie ggf. provisorische Verschlüsse. Erneuern Sie sämtliche Dichtungen von Anbauteilen aus dem Kühlmittelkreislauf, Abgaskrümmer-/Ansaugbrückenbereich und Wellendichtringe von der Kurbelwelle getriebe- und stirnseitig. Sofern verbaut, sind auch Zahnriemen zu erneuern. (Bei Motoren ohne Anbauteile (Rumpfmotor) vor dem Einbau die Steuerzeiten prüfen und gegebenenfalls einstellen)
2. Verwenden Sie einen neuen Ölfilter und waschen Sie das Filtergehäuse gründlich aus. Verwenden Sie auf jeden Fall einen neuen Ölkühler, da dieser schädigende Rückstände enthalten könnte.
3. Füllen Sie das Motoröl bis zur Maximal-Markierung des Ölpeilstabs auf. Beachten Sie diesbezüglich die Herstellerangaben.
4. Drehen Sie den Motor mit Hilfe einer Ratsche einige Male in Laufrichtung (üblicherweise im Uhrzeigersinn). Vor dem ersten Start muss der Öldruck überprüft werden. Der Motor darf vorerst nur im Standgas betrieben werden.
5. Starten Sie den Motor und lassen Sie ihn für circa 30 Sekunden laufen. Danach schalten Sie ihn ab und kontrollieren Sie den Ölstand. Gegebenenfalls muss Öl nachgefüllt werden.
6. Kontrollieren Sie, ob die Ölkontrollleuchte erlischt.
7. Nach einer Laufzeit von etwa 30 Minuten im Standgas muss nun eine Motorspülung erfolgen. Dazu wie folgt vorgehen:
a. Öl ablassen, sammeln und begutachten.
b. Ölfilter demontieren und auf Unreinheiten überprüfen.
c. Ölfilter wechseln und neues Öl auffüllen.
d. Konnten grobe Verschmutzungen entdeckt werden, muss die Motorspülung nach weiteren 30 Minuten wiederholt werden.
8. Nach etwa 500 Kilometern und 1.000 Kilometern müssen jeweils weitere Ölwechsel durchgeführt werden. Danach alle 10.000 Kilometer.
9. Der Motor sollte 1.000 Kilometer eingefahren werden. Das bedeutet ein maximaler Betrieb im Halbgas zwischen 2.000 – 3.500 Umdrehungen pro Minute.